Die Problematik Generationenvertrag


Die Problematik GenerationenvertragDer Generationenvertrag ist kein Vertrag im eigentlichen Sinne, den die Vertragsparteien, wie sonst üblich, aushandeln und dem sie zustimmen. Er ist ein ausschließlich fiktiver Vertrag, der aufgrund des in der Sozialversicherung herrschenden Solidaritätsprinzip zu erfüllen ist. Dabei werden zwei gesellschaftliche Generationen voneinander in Abhängigkeit gebracht, die den gemeinsamen Zweck der Altersversorgung verfolgen.

Wie genau funktioniert eigentlich der Generationenvertrag?
Es gibt einen Konsens, dass die Generation, die derzeit in Lohn und Brot steht, die Generation der heutigen Rentner durch „Abgaben“ (Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung) versorgt. Damit hat die heute arbeitende und beitragszahlende Generation die Erwartung, dass die ihr nachfolgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt. Es kommen also die heutigen Einzahler für die Rentenzahlungen der Eltern- und Großelterngeneration auf. Sie selbst erwerben nur die spätere Möglichkeit, also eine sogenannte Anwartschaft, auf eine Rente.

Probleme der Finanzierung
Problematisch und auch durchaus kritisch zu hinterfragen ist allerdings, wie tragfähig dieses Modell langfristig gesehen noch ist. Aus demographischen Gründen stehen immer weniger Beitragszahlern einer immer größeren Gruppe von Leistungsempfängern gegenüber. Somit steigt auf der einen Seite zunehmend der Bedarf an Leistungen, auf der anderen Seite sinken die Beiträge, da immer weniger Menschen aus den Nachfolgegenerationen nachrücken. Schon jetzt sind fehlende Beitragseinnahmen zu verzeichnen, die bis dato durch den Bund ausgeglichen werden, um das System aufrechtzuerhalten. Kurzum bedeutet dies: die finanziellen Mittel reichen schon jetzt nicht aus, damit sich das Konstrukt alleine tragen kann. Was wird passieren, wenn die sogenannte „Generation der Babyboomer“, also jene Geburtenstarken Jahrgänge um die 60er herum, in Rente gehen und relativ hohe Rentenleitungen erwarten?

Eine zusätzliche Problematik hinsichtlich der Beitragseinnahmen ergibt sich durch den Umstand, dass wir in Deutschland eine immer noch hohe Zahl atypischer Beschäftigungsverhältnisse haben, die aufgrund ihrer Beschaffenheit zwangsläufig relativ wenig Beiträge einzahlt. Diese Arbeitsverhältnisse führen ebenso wie andere prekäre Beschäftigungsformen zum Sinken der Lohnquote und somit auch zu geringeren Einnahmen. Auch die Arbeitslosigkeit der heutigen Generation spielt eine nicht unwesentliche Rolle bei der Finanzierungsproblematik der gesetzlichen Rentenversicherung.

Diesen Problemen steht die Tatsache gegenüber, dass wir nicht nur eine steigende Zahl an Rentnern haben, die relativ hohe Rentenleistungen bekommen (werden), sondern dass die Lebenserwartung zusätzlich noch steigt.

Da aktuell weder von einer steigenden Geburtenrate noch von einer höheren Erwerbsquote oder einer Produktivitätssteigerung ausgegangen werden kann, sollte man sich nicht nur lang-, sondern bereits kurz- und mittelfristig Gedanken über das weitere Fortbestehen des Generationenvertrages machen.

Um das mit dem Generationenvertrag verknüpfte Umlageverfahren beibehalten zu können, müssten sich sowohl die Geburtenrate sowie auch die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze erhöhen. Eine derartige Entwicklung ist derzeit allerdings nicht zu erwarten.

Alternativ müssen demnach über kurz oder lang die Abgaben zur gesetzlichen Rentenversicherung weiter angehoben, Rentenleistungen weiter gesenkt und zudem das Renteneintrittsalter angehoben werden.

Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich gerne direkt an mich.

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